AGB
Gruppentraining Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
NORDIC FITNESS by TL-coaching
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(1) Leistungsumfang
1.1) Im Leistungsumfang enthalten sind ein 60 minütiges Bootcamp-Trainingseinheit ohne Anamnese.
(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Klient sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert mitteilen. Stellen sich solche während dem Probetraining ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen.
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(2) Zahlungsbedingungen
(2.1) Der Klient überweist das gebuchte Training über die Webseite, bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
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(3) Verhinderung und Ausfall
(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden.
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(3.2) Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 1-2 Wochen vor Antritt angekündigt ob das Bootcamptraining statt findet oder nicht.
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(4) Haftung
(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Tove Lieberz übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
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(4.2) Tove Lieberz haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.
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(5) Übertragbarkeit
Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
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(6) Kündigung
(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt.
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